Sie möchten wissen, ob Ihr Kaminofen zum 31.12.2024 stillgelegt/nachgerüstet werden muss?
Diese Frage betrifft Kaminöfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden. Alle Kaminöfen mit einer Abnahme nach diesem Datum sind nicht von einem Austausch betroffen. Bitte sehen Sie in diesem Fall von einer Anfrage ab. Vielen Dank.
Hintergrund: Am 22. März 2010 trat die 1. Stufe der BImSchV (Bundesimmissionsschutz-verordnung) in Kraft; seit dem 1.1.2015 gilt die 2. Stufe BImSchV. Kaminöfen, die ab 2010 neu errichtet und vom Schornsteinfeger abgenommen wurden, erfüllen demnach mindestens die 1. Stufe BImSchV und sind von einer Stilllegung/Nachrüstung nicht betroffen.
Eine Übersicht unserer Kaminofenmodelle mit ihrer BImSchV-Einstufung finden Sie hier.